Graffitientfernung
Sind Graffitis und Stickern eine strafbare Sachbeschädigung?
Graffiti oder Sticker („Sticker Art“), bemalen oder besprühen fremden Eigentums mit Graffitis sind im 303 Abs. 2 StGB erfasst.
Demnach handelt es sich um Sachbeschädigung, sofern diese nicht nur vorübergehend sind.
Das Bekleben von Gegenständen mit schwer abzulösenden Stickern zählt hier ebenfalls dazu.
§ 303 Strafgesetzbuch - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer
fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
GRAFFITIENTFERNUNG UND GRAFFITISCHUTZ
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